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This article was published on January 17, 2010

Deutsche Verleger legen bei der Bundeskartellbehörde Beschwerde gegen Google ein.


Deutsche Verleger legen bei der Bundeskartellbehörde Beschwerde gegen Google ein.

google-lego-logoGestern noch waren wir stolz auf eine Bundesbehörde:

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte die Bevölkerung auf aktuelle Sicherheitsprobleme mit Microsoft’s Internet Explorer hingewiesen.

Unsere Berichterstattung darüber bei The Next Web International, schaffte es auf die Hauptseite des internationalen Technologie-News Aggregators Techmeme.

Heute dann aber doch wieder einmal eine Peinlichkeit aus dem eigenen Land: Die Verlegerverbände, die Microsoft-Tochter Ciao und der Kartendienst-Anbieter Euro-Cities AG haben aus unterschiedlichen Gründen bei der deutschen Bundeskartellbehörde Beschwerden gegen Google eingereicht.

Google muss nun seine Produkte und Geschäftspraktiken erklären. Wir hatten angenommen, so viel hätten wir in Deutschland dann aber doch schon verstanden.

Im Kern kritisieren die Verleger, dass Google die Anzeigenumsätze nicht mit ihnen teilt. Schließlich würden in die Suchergebnissen ja die “aufwändig produzierten”, “wertvollen und hochqualitativen” Inhalte eingebunden. Wie das auf im Schnitt drei Zeilen pro Suchergebnis funktionieren soll, erklären die Beschwerdeführer indes nicht.

Euro-Cities AG, Anbieter von Online-Karten, fühlt sich darüber hinaus unfair behandelt, weil Google seinen eigenen Dienst (Google Maps) kostenlos anbietet.

In einem Gespräch mit der dpa sagte ein Referent des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) Ende November: “Wir wollen wissen, wie gelistet wird und warum welches Angebot oben in der Ergebnisliste steht, und wir wollen an den Werbeeinnahmen, die mit unseren aufwendig hergestellten Qualitätsinhalten generiert werden, beteiligt werden”.

Bereits am Donnerstag hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Google zu allem Überfluss auch noch monopolistische Tendenzen und “Gigantomanie” vorgeworfen. Dienste wie “Google Street View” oder “Google Earth” seien im Hinblick auf fehlende Transparenz beim Umgang mit den Daten “rechtlich unbedingt prüfenswert”, so unsere Datenschutzexpertin.

Google-Deutschland-Sprecher Kay Oberbeck sieht einem unter Umständen drohenden, förmlichen Verfahrens gelassen entgegen.

“Wir sind natürlich gern bereit, dem Bundeskartellamt unsere Produkte und Geschäftspraktiken zu erklären, und wir sind davon überzeugt, dass sie den deutschen und europäischen Gesetzen entsprechen”.

Bemerkenswert ist, dass ausgerechnet in der Zeit neidisch auf das Geldsäckel von Google geschielt wird, in der die schreibende Zunft fliehende Anzeigenkunde und sinkende Umsätze beklagt.

Ginge es den Verlegern wirklich ausschließlich um den Schutz des eigenen geistigen Eigentums, existieren ausreichende technische Mittel um Google auszusperren schon seit einer halben Ewigkeit. Gefunden werden will man dann aber wohl doch. Nicht ganz von der Hand zu weisen ist da der Vorwurf von Doppelmoral.

Bleibt zu hoffen, dass das Bundeskartellamt gesunden Menschenverstand walten lässt und irgendjemand Frau Leutheusser-Schnarrenberger erklärt, wie das Internet funktioniert.

Übrigens: Um die eigene Glaubwürdigkeit ein wenig zu fördern, könnte der BDZV vielleicht damit anfangen, die Google Karte in seiner Anfahrtsbeschreibung gegen eine kostenpflichtige von Euro-Cities AG zu ersetzen.

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